Aktuell 06/2017

Juni 2017

Wir möchten an dieser Stelle aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Barverkäufe erst ab einer Mindestabnahmemenge von 2,00 Tonnen abgewickelt werden.


01.01.2015   Änderungen im Mess- und Eichgesetz

Januar 2015

Am 01.01.2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. In § 23 Abs. 1 MessEV findet sichneudie ausdrückliche Pflicht des Verwenders von Fahrzeugwaagen sicherzustellen, dass ein Messgerät nur innerhalb des zulässigen Messbereichseingesetzt werden darf. Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen haben zur Folge, dass wir dieMindestabgabemengeaufeine Tonnefestlegen müssen.

Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Abholungen zu berücksichtigen.